Freitag, 28. April 2017

Frühpensionierungen – Wegen der sinkenden Umwandlungssätze und Rentenkürzungen sind längst nicht nur jüngere Erwerbstätige betroffen


 
Frühpensionierungen – Wegen der sinkenden Umwandlungssätze überlegen sich einige angehende Pensionierte, vorzeitig in Rente zu gehen.

Die Zinsen sind im Keller, die Lebenserwartung steigt. Darum senken immer mehr Pensionskassen ihre Umwandlungssätze. Von den Rentenkürzungen sind längst nicht nur jüngere Erwerbstätige betroffen. Auch 50-Jährige müssen zusehen, wie ihre voraussichtliche Rente, die im Pensionskassenausweis aufgeführt ist, von Jahr zu Jahr kleiner wird. Kein Wunder, überlegen sich deshalb viele Angestellte, die kurz vor der Pensionierung stehen, ob sie vorzeitig in Rente gehen sollen, um so zumindest teilweise noch von einem höheren Umwandlungssatz zu profitieren.

Frühpensionierung immer teuer

Grundsätzlich gilt: Eine Frühpensionierung ist teuer und muss entsprechend gut geplant werden. Bei den meisten Pensionskassen kann man sich ab 58 frühpensionieren lassen. Bei der AHV ist der Bezug der Altersleistung ein bis zwei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung möglich. Allerdings: Mit der vorzeitigen Pensionierung wird sowohl die AHV- als auch Pensionskassenrente lebenslang gekürzt.

So schrumpft etwa die AHV-Rente um 13,6 Prozent, wenn man sie zwei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezieht. Bei einem Vorbezug von einem Jahr fällt die lebenslängliche Rente um 6,8 Prozent tiefer aus. Erheblich sind die Kürzungen auch bei den Pensionskassenleistungen. Fehlende Beitragsjahre und Zinsgutschriften schmälern das Alterskapital. Und weil das Guthaben über eine längere Periode ausbezahlt werden muss, senken die Pensionskassen bei einem vorzeitigen Bezug den Umwandlungssatz. Mit diesem Satz wird das Alterskapital in eine Rente umgerechnet.

In der Regel schrumpft die Pensionskassenrente von Frühpensionierten um 5 bis 7 Prozent pro Vorbezugsjahr. Das heisst: Ein Versicherter, der sich mit 63 statt mit 65 Jahren pensionieren lässt, erhält lebenslang 10 bis 14 Prozent weniger Rente.

Teilpensionierung

Um wenigstens zum Teil noch vom höheren Umwandlungssatz zu profitieren, bietet sich eine Teilpensionierung an. Wer zum Beispiel mit 60 Jahren sein Arbeitspensum von 100 auf 70 Prozent reduziert, kann in der Regel 30 Prozent der Altersleistung als Rente oder Kapital beziehen und die restlichen 70 Prozent bei der ordentlichen Pensionierung. Allerdings steht auch in diesem Fall weniger Kapital zur Verfügung.

Um die Einkommenslücken bis zum Bezug der AHV-Rente zu überbrücken, eignen sich häufig private Ersparnisse wie beispielsweise die dritte Säule, Guthaben auf Sparkonten oder liquide Wertschriftenvermögen. Guthaben in der Säule 3a kann man schon fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters ohne Angabe von Gründen beziehen.

Einzahlungen für Frühpensionierung

Im Hinblick auf eine Frühpensionierung kann es sich auch lohnen, freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse zu prüfen. Der Vorteil: Die Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Versicherte, die ihr reguläres Einkaufspotenzial bereits ausgeschöpft haben, können bei einigen Pensionskassen zusätzliche Einzahlungen für eine Frühpensionierung tätigen, um die Leistungskürzung bei einem frühzeitigen Bezug der Altersleistungen zu kompensieren.

Allerdings hat diese Einkaufsmöglichkeit ihre Tücken: Die Altersleistungen dürfen maximal 5 Prozent höher sein als bei einer ordentlichen Pensionierung. Wer sich für eine Frühpensionierung einkauft, aber später als geplant in den Ruhestand geht, überschreitet diese Leistungsgrenze womöglich. Das zu viel einbezahlte Kapital verfällt in der Regel zugunsten der Pensionskasse. Vor einem Einkauf sollte deshalb abgeklärt werden, was mit einem möglichen Überschusskapital geschieht.