Frühpensionierungen – Wegen der sinkenden Umwandlungssätze überlegen
sich einige angehende Pensionierte, vorzeitig in Rente zu gehen.
Die Zinsen sind im Keller, die Lebenserwartung steigt. Darum senken
immer mehr Pensionskassen ihre Umwandlungssätze. Von den Rentenkürzungen sind
längst nicht nur jüngere Erwerbstätige betroffen. Auch 50-Jährige müssen
zusehen, wie ihre voraussichtliche Rente, die im Pensionskassenausweis
aufgeführt ist, von Jahr zu Jahr kleiner wird. Kein Wunder, überlegen sich
deshalb viele Angestellte, die kurz vor der Pensionierung stehen, ob sie
vorzeitig in Rente gehen sollen, um so zumindest teilweise noch von einem
höheren Umwandlungssatz zu profitieren.
Frühpensionierung immer teuer
Grundsätzlich gilt: Eine Frühpensionierung ist teuer und muss
entsprechend gut geplant werden. Bei den meisten Pensionskassen kann man sich
ab 58 frühpensionieren lassen. Bei der AHV ist der Bezug der Altersleistung ein
bis zwei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung möglich. Allerdings: Mit der
vorzeitigen Pensionierung wird sowohl die AHV- als auch Pensionskassenrente
lebenslang gekürzt.
So schrumpft etwa die AHV-Rente um 13,6 Prozent, wenn man sie zwei
Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezieht. Bei einem Vorbezug von einem
Jahr fällt die lebenslängliche Rente um 6,8 Prozent tiefer aus. Erheblich sind
die Kürzungen auch bei den Pensionskassenleistungen. Fehlende Beitragsjahre und
Zinsgutschriften schmälern das Alterskapital. Und weil das Guthaben über eine
längere Periode ausbezahlt werden muss, senken die Pensionskassen bei einem
vorzeitigen Bezug den Umwandlungssatz. Mit diesem Satz wird das Alterskapital
in eine Rente umgerechnet.
In der Regel schrumpft die Pensionskassenrente von Frühpensionierten um
5 bis 7 Prozent pro Vorbezugsjahr. Das heisst: Ein Versicherter, der sich mit
63 statt mit 65 Jahren pensionieren lässt, erhält lebenslang 10 bis 14 Prozent
weniger Rente.
Teilpensionierung
Um wenigstens zum Teil noch vom höheren Umwandlungssatz zu profitieren,
bietet sich eine Teilpensionierung an. Wer zum Beispiel mit 60 Jahren sein
Arbeitspensum von 100 auf 70 Prozent reduziert, kann in der Regel 30 Prozent
der Altersleistung als Rente oder Kapital beziehen und die restlichen 70
Prozent bei der ordentlichen Pensionierung. Allerdings steht auch in diesem
Fall weniger Kapital zur Verfügung.
Um die Einkommenslücken bis zum Bezug der AHV-Rente zu überbrücken,
eignen sich häufig private Ersparnisse wie beispielsweise die dritte Säule,
Guthaben auf Sparkonten oder liquide Wertschriftenvermögen. Guthaben in der
Säule 3a kann man schon fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters ohne Angabe von
Gründen beziehen.
Einzahlungen für Frühpensionierung
Im Hinblick auf eine Frühpensionierung kann es sich auch lohnen,
freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse zu prüfen. Der Vorteil: Die
Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Versicherte,
die ihr reguläres Einkaufspotenzial bereits ausgeschöpft haben, können bei
einigen Pensionskassen zusätzliche Einzahlungen für eine Frühpensionierung
tätigen, um die Leistungskürzung bei einem frühzeitigen Bezug der
Altersleistungen zu kompensieren.
Allerdings hat diese Einkaufsmöglichkeit ihre Tücken: Die
Altersleistungen dürfen maximal 5 Prozent höher sein als bei einer ordentlichen
Pensionierung. Wer sich für eine Frühpensionierung einkauft, aber später als
geplant in den Ruhestand geht, überschreitet diese Leistungsgrenze womöglich.
Das zu viel einbezahlte Kapital verfällt in der Regel zugunsten der
Pensionskasse. Vor einem Einkauf sollte deshalb abgeklärt werden, was mit einem
möglichen Überschusskapital geschieht.